Ein ! ausgesuchtes Thema vom Archiv vom Foto-Album der Bullikartei

(..zum Navigieren einfach den Browser-Pfeil-Links benutzen)

Thema ist: vom 3 Sitzer zum Mehrsitzer ???


Hallo. Wegen Familienzuwachs würde ich gerne den T1 Kasten den ich gerade restauriere für mehr als 3 Personen zulassen. Ist das irgendwie möglich ? Klar ist es hinten ziehmlich dunkel ;-) Mein Plan wäre, das wenn eine größere Fahrt anstände und wir nicht mit Ovali und Bus fahren, ich in den Transporter Klapptüren mit Fenstern einbaue und eine T1 Rückbank. Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber aus versicherungstechnischen Gründen, hätte ich dann schon gerne anstatt 3 Sitzer, 6 Sitzer eingetragen. Hat irgendjemand Erfahrung damit ? Gruß und Danke schonmal für Tips Markus

Hallo, also, soweit mir bekannt ist, müssten Fenster in den Türen und der Heckklappe reichen, so war's früher mal. Dann wurde der Bus als Pkw-Kombi zugelassen. Ob Du aber ein H-Kennzeichen bekommst oder behältst, hängst u.a. auch vom Prüfer ab. Wenn Du also am restaurieren bist, dann kannst du das ja gleich mit erledigen. Eine Erfahrung, die ich gemacht habe, ist den TÜV schon im Vorfeld miteinzubeziehen, d.h. schon während der Restaurierung mit dem Prüfer sprechen, meine Pläne schildern und die Machbarkeit erörtern. Ich bin da nie auf taube Ohren gestoßen. Es gibt bestimmt auch Kollegen hier, die den Umbau vom Lkw zum Kombi schon mitgemacht haben. Ich habe bei meinem ehem. Feuerwehrauto 5 Sitze eingetragen bekommen (die vordere Sitzbank war ihm für 3 Personen zu schmal) hatte aber den Vorteil, dass mein Bus schon ein Kombi war. Ich hatte auch keine Papiere mehr und so wurde einiges nach Ermessen entschieden. H-Zulassung war dann auch kein Problem mehr. Viele Grüße: Uwe

hab auch nen t1-kasten..h-zulassung war mal eingetragen als so kfz womo... mit 5 personen.. 3 vorn ...und 2 hinten auf bett/klapp-bank mit haltegriffen (keine gurte) is jetzt als lkw zugelassen.. aber immer noch 5 personen... nix fenster mfg nix-webbi frank

@ Frank - wie ist das denn mit der LKW Zulassung an Sonn- und Feiertagen? Darfst Du da fahren? VG Christian

Hi, An Sonn- und Feirtagen darf nur ohne Anhänger gefahren werden, wenn man beim Trapo eine LKW-Zulassung hat. Gruß, Michael

Ich fahr Sonntags...sogar mit Wohnanhänger...> hier ein nettes Schreiben ---> http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf vom Verkehrsminister NRW. Besondere Beachtung wünsche ich mir zu Punkt 1.6 auf der zweiten Seite: Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot §§30 Abs.3, 46 Abs.1 Ziff. 7 StVO 1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für: [...] 1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 o geführt werden. das Schreiben hab ich an den fahrzeugschein getackert--- nie Probs gehabt.. grüße vom nix-webbi frank, der sein bus vor 10 minuten mit frischen tüv abgeholt hat.

Das hört sich doch schon mal ganz gut an. Muss mit dem Ovali eh demnächst zu TüV, dann werde ich da mal nach horchen was die sagen :-) Gruß und Danke Markus



......keine weiteren Antworten zu diesem Thema vorhanden