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Thema ist: T1 H-Kennzeichen Bremsscheiben Riechert Vergaser


Hallo, ich möchte meinen 65er T1 Westfalia leicht modifizieren / fahrbarer machen. Der Motor ist ein Low-Compression (Kennbuchstabe AH) 1600 ccm. Ich möchte eine Richert-Solex 2-Vergaser Anlage, Bremsscheiben (CSP) vorne und einen zusätzlichen Ölkühler (vorne unten) verbauen. Für alles gibt es Gutachten. Schafft der T1 damit das H-Kennzeichen? Der Motor soll so bleiben aber die Verdichtung möchte ich leicht erhöhen und die Ventile /-sitze erneuern. Gibt es dazu Erfahrungen / Empfehlungen? Reicht eine Standard-Auspuff? Der Bus soll kein "Kraftmeier" werden aber mehr Drehmoment (und Reisegeschwindigkeit) bekommen und einen kühlen Zylinder-Kopf behalten. Gibt es in Bremen auch T1 Interessierte - wenn ja: wo? MfG Matthias

Das klingt aus hiesiger Sicht machbar. Die Zweivergaseranlage sollte problemlos sein, und die Scheibenbremsen dienen der Sicherheit. Ob es in Bremen da jedoch strenger zugeht als anderswo? Warum willst Du mit dem Kühler so weit nach vorne. Reicht doch, den seitlich vor die HA zu setzen. Christian

Scheibenbremse ist eine wesentliche veränderung einer hauptbaugruppe und ist im t1 nicht h fähig

[quote] Lolli wrote: Scheibenbremse ist eine wesentliche veränderung einer hauptbaugruppe und ist im t1 nicht h fähig[/quote] So weit die Theorie. Praktisch gibts aber jede Menge Busse mit Scheibenbremse und H..

Dem stimme ich zu :-D Dient auf jeden Fall der aktiven Sicherheit, was jedem zugute kommt!! Hab einen 59´er 11 Fenster Bus mit CSP Scheiben-eingetragen( nicht innenbelüftet ) und ANSCHLIEßEND kam die H-Abnahme ohne Probleme, nichts ist unmöglich und da gibt es inzwischen viele.......also ran da :hammer:

Sicher gibt es prüfer die ne h-abnahme mit scheibenbremse machen. Wenn ich es dürfte würde ich es auch obwohl es genau genommen lt oldtimer richtlinie nicht ok ist. Gab es damals solche umbauten die so üblich waren? Nein! Gab es sie innerhalb 10 jahren nach ez? Eher nicht! Dass es eine verbesserung der sicherheit ist ist kein argument. Dann wär auch abs, servolenkung oder sonstiges in jedem oldtimer erlaubt. Die meisten meiner kollegen lehnen das im t1 ab. Trotzdem viel erfolg.

Naja, irgendwo in den Richtlinien wird das wohl zu finden sein, sonst müssten die ja alle um ihren Job bangen, die sowas mal eingetragen haben, sobald das Auto mal zum strengen Kollegen kommt. Und die Argumentation mit den 10 Jahren ist beim Thema Bremsen und Sicherheit im Allgemeinen nicht ganz angemessen, zumal wenn der Eingriff durch z.B. CSP- Bremsen äußerlich nicht sichtbar ist. Sonst müsste einem ja auch das H verweigert werden, weil die Reifen am 60er Wagen von 1971 sind. Oder noch schlimmer, jünger als 6 Jahre. Und mal anders herum gedacht, die Alternative zur H- Zulasung ist für mich bei meinem Auto LKW auf Saison. Macht 191€ zu 65€ (04-10). Zumindest auf die Schnelle gerechnet. Da sollte man doch als patriotischer Prüfer mal Scheibenbremsen (um beim Beispiel zu bleiben) zugunsten der Staatskasse tolerieren... ;-) Gruß Jan

Stimmt! In der richtlinie ost es zu finden dass es nicht geht. In meiner ausbildung haben die sogar gesagt dass ganz genau genommen ein auto aus den 20er jahren eigentlich auch mit der damal üblichen lackiertechnik lackiert werden muss. Ddas ist heute unmöglich zu machen. Ich selbst seh das auch locker und würde bestimmt keinem bei der hu das h aberkennen wegen irgend sowas. Ich wollte damit auch nur sagen dass das nicht direkt ohne probleme beim ersten versuch klappen muss. Event. muss man mehrere prüfer aufsuchen bis es einer macht. Das ist wie bei allem anderen auch. Dwr eine nickt ab und der andere winkt ab. Richtlinien hin oder her.

Als ich meine Scheibenbremse nachträglich absegenen ließ, hatte mir der Prüfer eindeutig gesagt, dass das H wegmüsse, er sehe aber dennoch darüber hinweg. Also nichts ist unmöglich

... leider ... :-( Uli

Hallo Zusammen. Eine T2 Scheibenbremse vorn ist z.B. möglich, weil es diese vor 30 Jahren schon gab, und diese Busbauarttypisch ist. Leider ist in vielen Foren die Rede von "irgendwelchen" Bestimmungen, oftmals irgendwelche Parolen, meist sogar der Vorschriftenstand von vor 2012. Hier mal Fakten: lest mal Seite 3 von 7 http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf Auch die 10 Jahresregel verstehen die meisten nicht. Da geht es um Fahrzeuge die z.B. 32 Jahre alt sind, der Umbau aber erst vor 24 Jahren hätte stattfinden können. Also in den ersten 10 Jahren nach Zulassung. Die 10 Jahre Regel kann man für Fahrzeuge älter als 39 Jahre vergessen. Bremsanlagen die besser sind werden meist positiv abgenommen, so auch ein Umbau von Seilzugbremsen auf hydraulische Bremsen bei einem Vorkriegsoldtimer. Die es auch erst viel später in anderen Fahrzeugmodellen gab. Was ja auch eine gravierende Änderung ist. Es bleibt das "H" . Bernd

Und genau da ist der haken. Bremse ist eine hauptbaugruppe und in der baureihe des t1 nie original verbaut worden. Die änderungen müssen damals üblich gewesen sein. Was beim umbau auf scheibenbremse wohl nicht der fall war. Daran können sich die ein oder anderen prüfer aufhängen. Es gibt wie immer für beides argumente wobei ich denke dass mit dem richtigen prüfer fast alles möglich ist ;-)

Na ja, es gab sogar ne Scheibenbremse zum Nachrüsten für den T1 von Maico in den 60ern. Hat aber keine besondere Verbreitung gefunden, vor allem vermutlich auch, weil sie bei Tests nicht besser abgeschnitten hat als die Trommelbremse. Ist auch meine Meinung, was den originalen T1 angeht. Mir sind die H-Bestimmungen sowieso zu weich. Wenn ein Fahrzeug historisch wertvoll sein soll, muss es meiner Meinung nach auch den historischen Technik-Stand vorzeigen. Deshalb bekommt mein 64er T1 auch kein H-Kennzeichen von mir. Er ist zwar vom Kombi zum Samba von mir umgebaut, aber unter Verwendung von Teilen eines 59er Schlacht-Sambas. Aber er hat noch die komplette Original-Technik. Ich fänds ne Beleidigung für ihn, wenn er mit nem Weich-H-Träger auf eine Stufe gestellt würde :-) Und leider sind sehr viele H-Träger solche Umbauten. Wie soll da in 20 Jahren noch die nächste Generation erkennen, was wirklich historisch ist ? Will ich Schräglenkerfahrwerk und etwas mehr Leistung, fahr ich T2; will ich noch mehr Leistung und ein ganz gutes Fahrwerk, fahr ich mit dem T3 :-) Mein T1 aber darf T1 bleiben ;-) Umbauten sind nach meiner Meinung o.K. und gefallen mir auch teilweise, obwohl es mir um das Original schade ist, aber dann bitte ohne H. Die 10 - 20 Euro im Monat mehr für die Steuer müssten doch dann auch noch drin sein. Peace, Uli

Diese Ansicht bezüglich der historischen Einstufung ist OK. Bedenke dabei aber, dass manch einer ( wie auch ich) auf das H-Kennzeichen angewiesen ist ,da er in einer Umweltzone lebt. Ohne H kein legales Oldiefahren. Christian



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