Ein ! ausgesuchtes Thema vom Archiv vom Foto-Album der Bullikartei

(..zum Navigieren einfach den Browser-Pfeil-Links benutzen)

Thema ist: Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (07..)


Liebe Gemeinde, seit einiger Zeit bewege ich meinen Bully mit der sog. 07er-Nummer; immer legal (Oldtimerveranstaltungen, ab und zu zur Werkstatt zwecks Ölwechsels usw.). Bei der Anmeldung des Oldies beim Kreisamt und bei der durchaus freundlichen Verabschiedung des dortigen Mitarbeiters hat dieser mir - quasi im letzten Augenblick - ein schmales rosarotes Heft (mit dem Namen "Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens") in die Hand gedrückt und gemurmelt: Das gehört auch dazu. Als gehorsamer Staatsbürger nahm ich es an mich und habe auch hin und wieder Eintragungen getätigt. Nun meine Frage: Müssen wir Oldimer-Fahrer diese Heft führen? Wird das kontrolliert? Hat jemand darüber Erfahrungen? Oldtimer-Kollegen haben mich schon ausgelacht wegen meiner Buchführung. Ich frage absichtlich beim Amt nicht nach (schlafende Hunde... usw.). Wer kann was dazu sagen, fragt freundlichst John.

Hi, denke schon das Du da was eintragen solltest. Wenn jemand meint, daß Du mit dem Ungerechtfertigt rumfährst hast Du sicherlich einen besseren Stand, wenn Du das Buch geführt hast, alls wenn es leer wäre. Aber kontrolliert wird es wohl nur, wenn Zweifel aufkommen. Gruß, Michael

Das "Fahrtenbuch" ist grundsätzlich lückenlos zu führen, d.h. du mußt jede Fahrt dort eintragen. Sollte das Heft mal kontrolliert werden (z.B. normale Verkehrskontrolle)und es nicht stimmig bzw. nicht korrekt geführt sein, kann dir rein rechtlich die 07er sofort entzogen werden. :-( :-( Gruß Eyermann

Dank für die bisherigen Antworten. @Eyermann: Also mitführen soll man den Schrieb auch noch. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, z.B. müßte ein Motorradfahrer den halben Aktenordner am Mann haben. Reichlich unverständlich und weltfremd wäre das. Was sollte bei einer "normalen Verkehrskontrolle" nachträglich noch nachvollzogen werden können? Die Herren (und Damen!) von der Rennleitung können m.E. nur von der augenblicklichen Situation bzw. Verkehrslage oder einer evtl. Übertretung ausgehen. Und da nützt denen das rosarote Heft auch nichts. Und "eine sofortige Entziehung der 07er rein rechtlich" ist in unserem Rechtsstaat auch nicht so leicht möglich, meine ich. Da muß schon was happiges vorliegen, bevor es dazu kommt. Den Verwaltungsfuzzi möchte ich sehen, der das wagt oder auch nur andenkt. Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht hinsichtlich des Heftes. Gruß, J.

Hallo, im § 28 Abs. 3 StVZo steht: "Rote Kennzeichen ... können ... befristet oder widerruflich ... zugeteilt werden. ... Über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ... hat (der Inhaber) fortlaufende Aufzeichnungen zu führen ..." Den genauen Wortlaut kannst du ja da nachlesen. Damit können sie auch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Das hat nichts mit der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO (nach Verkehrsverstößen) zu tun, sondern ist Bestandteil der roten Nummer. In der neuesten Rechtsprechung sind sogar Fahrten in die Werkstatt z.T. nicht mehr zulässig. Der "Verwaltungsfuzzi" kann dir u.U. mit einem Federstrich dein rotes Kennzeichen entziehen, wenn er dir Unregelmäßigkeiten nachweisen kann, so wie jedem anderen Inhaber auch.(Autohändler, -schieber u.a.) In Baden-Württemberg werden Fahrten mit einem roten Kennzeichen (und zwar egal mit welchem, ein sog. rotes Oldtimerkennzeichen ( 07er Nr.) gibt es rechtlich nicht) von der Polizei den Zulassungsbehörden gemeldet, und von denen auch überprüft. Zudem liegt da viel im Ermessen der Verwaltungsbehörde. Und ohne dir nahetreten zu wollen. Es war schließlich die Laissez-faire-Haltung einiger Zeitgenossen, die ihre Schrottlauben mit 07er-Nummern gefahren sind, (oder Fahrzeuge, die gar nicht zulassungsfähig sind in Deutschland) die uns dahin gebracht haben. Ich würde das an deiner Stelle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Amtliche Grüße: Uwe

Hallo, wäre mit rotem Kennzeichen und Fahrtenbuch auch eine monatliche/14-tägige "Bewegungsfahrt" (ohne Ziel eines Treffens oder einer Werkstatt...) zulässig, um Standschäden an Bremsen, Reifen usw. zu verhindern ? Grüße Peter

Hallo nochmal, (die Nacht ist lang) einen guten Link habe ich gefunden: www.oldtimer-markt.de -->Ratgeber-->Kleine Kennzeichenkunde: Dort kommt ein Artikel über die Zulassung von Oldtimern. Markt ist auch mit der Rechtsprechung ziemlich auf dem Laufenden. Das rote 07-er Kennzeichen hat sich zu einer relativen Grauzone entwickelt. Wenn man im Fernsehen sieht, dass einer einen US-Streifenwagen in vollem Ornat durch deutsche Großstädte bewegt, dann muss man sich auch nicht wundern. Das rote Kennzeichen ist eben keine Ersatzzulassung für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge und schon gar kein Wechselkennzeichen. Es war ein Entgegenkommen der Politik, mehr nicht. Die StVZO ist kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung, die das Ministerium ohne weiteres verändern kann, daher kann ich nur raten, den Ball flach zu halten. Schaut euch mal die Foren im Netz zu dem Thema an: Da fragt doch einer tatsächlich, warum man nicht 3 Fahrzeuge gleichzeitig (!!!) mit dem 07er-Kennzeichen fahren dürfte, das stünde ja nicht ausdrücklich so da. Wie schon gesagt, vieles liegt dort im Ermessen der Behörden. Und das wird u.a. auch geprägt vom Umgangston. Denn so wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück. Wer's hat, soll froh sein. Grüße Uwe (H-Kennzeichen)

Moin, hier melde ich mich noch einmal: Eingangs schrieb ich, daß ich mich mit dem 07er-Kennzeichen völlig legal durch die Gegend bewege, zumindest bemühe ich mich. Die Bedeutung des Kennzeichens ist mir bewußt, sonst hätte ich es in vergangener Zeit nicht beantragt (und bewilligt bekommen!). Mir geht es nicht um die Verwendung bzw. Benutzung des Kennzeichens, sondern lediglich um die Handhabung des rosaroten Heftes (Nachweises). Das war meine Frage in die Runde. Ich stimme U w e zu, daß die Schrottfahrzeuge und andere diesbezügliche Mißbräuche unseren Interessen abträglich sind. Aber da haben m.E. die Behörden eine beträchtliche Mitschuld, indem sie bei der Zulassung mitmachen. OldtimerMarkt und seine Juristen bringen auch nur ihre eigenen Meinungen zu Papier, sie müssen nicht immer zutreffend sein. Im übrigen habe ich mal die damalige Entwicklung "unserer roten 07er-Nr." durch die Initiative ProOldtimer und den CAAR e.V. nachvollzogen. Richtig, es war nicht einfach und es gibt noch heute viele Widersacher dahingehend. Ball flach halten ist - wie oben gesagt - die richtige Devise. Übrigens: Meine eingangs gemachte Wortwahl "Wechselkennzeichen" bezog sich tatsächlich nur auf einen "manuellen Wechsel vom eigenen alten Automobil zum eigenen Motorrad", wenn es mal zeitlich angesagt ist. Beste Grüße, John.

also fakt ist (und so steht es auch im gesetz): -das fahrtenbuch muss geführt werden -auf verlangen muss das fahrtenbuch den behörden zur kontrolle ausgehändigt werden -es muss nicht bei der fahrt mitgeführt werden! es kann zu hause oder in der werkstatt liegen bleiben -man muss nicht das rote heft nehmen, man kann sich auch selber eins gestalten auch digital ist erlaubt -die einträge müssen nur ein (1!) jahr aufgehoben werden, danach kann man sie wegschmeißen! aus der (meiner) praxis: meines wurde in den letzten 8 jahren nie kontrolliert, obwohl ich etliche male von der polizei angehalten wurde. wichtig ist nur (für die faulen schreiber) das auf jeden fall die fahrten eingetragen werden wo die polizei einen anhaltspunkt hat (strafzettel, kontrolle etc.).

mprimer schrieb: >>also fakt ist (und so steht es auch im gesetz):<< Welches Gesetz?? Ich kenne zur angesprochenen Sache nur die 49. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der XXX_Adresse-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (49. AusnVO zur StVZO) und die besteht nur aus 2 (!!) Paragraphen. Könnte ich zur Not auch noch beibringen. Vielleicht drehen wir uns im Kreis und man meint das Fahrtenbuch für Probefahr- bzw. Überführungskennzeichen (auch rot = 06er-Kennzeichen), das geführt werden muß. Aber gilt das auch für unsere Dauerkennzeichen ? Gruß, J. (Nicht "Wechselkennzeichen", ich hab mich belehren lassen.)

fahrtenbuchpflicht ist fahrtenbuchflicht. egal ob -07, -06 oder firmenauto. und dafür gibt es ein gesetz in der stvo, hab nun aber kein bock die ausm regal zu nehmen. also die pflicht zum führen eines fahrtennachweises ist dort explizit geregelt (wie oben geschrieben). gilt auch so für -07. glaubst mir...



......keine weiteren Antworten zu diesem Thema vorhanden