Zwei Fragen an alle Besitzer einer BN4:
Mein Bus hatte bisher keine Standheizung, ich will in absehbarer Zukunft eine BN4 einbauen. Kann ich diese ohne Probleme nachträglich eintragen lassen?
Die Frage ist auch verbunden mit dem Thema des Ablaufens der Brennkammer nach 10 Jahren. Die BN4 Brennkammern sind ja nicht mehr erhältlich...und dann schleißt sich der (Problem-)Kreis..
Hat jemand schon mal eine BN4 in einen Bus ohne Original-Standheizung nachgerüstet und diese dann eintragen lassen? Was passiert dann nach 10 Jahren bzgl. Brennkammer??
Danke für alle Erfahrungen mit dem TÜV.
Gruss, Michael.
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Die BN4 vor 1975 sind von der 10 Jahresfrist ausgeschlossen, gab dazu ein Rundschreiben von Eberspächer. Dazu muß sie folgendes Typenschild haben:
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Wenn das Typenschild ein Feld mit "erste Inbetriebnahme" hat, muß die Brennkammer alle 10 Jahre neu!
Gruß
Martin
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Danke für die Aussage, Martin.
Auf den Typenschildern der BN4 (auch auf meiner) steht ja meines Wissens nie die "erste Inbetriebnahme" drauf. Also sollte das OK sein.
Ich hatte auf der Seite von Ulrich Eckstein mal folgendes gelesen (Zitat):
Fahrzeuge mit EZ bis 1975, bei denen die Brennkammer der Heizung nicht gekennzeichnet ist,sind von dieser Vorschrift enthoben !!
Dies gilt auch für alle Wiederzulassungen, [b]nicht jedoch für Neu Eintragungen von Heizungen[/b].
Deswegen meine Frage, ob jemand schon mal eine BN4 nachträglich einbauen hat lassen...
Gruß,
Michael
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Hallo,
ich habe auch mal eine BN4 nachträglich eingebaut. Beim TÜV habe ich vorher die Info bekommen, dass die BN 4 bereits in der Allgemeinen Betriebserlaubis des Busses mit eingetragen sei und ein seperater Eintrag nicht mehr erforderlich sei. Der Grund war, dass die Heizung damals auch werkseitig eingebaut wurde und dies "quasi serienmäßig" war.
Die Heizung wurde bei späteren Hauptuntersuchungen auch nicht beanstandet.
Soweit mein Kenntnisstand.
Viele Grüße:
Uwe
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Danke Uwe, das macht mir Mut. Wird dann schon hinhauen, mein TÜV Prüfer ist zudem ein feiner Kerl.
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Also ich habe den Eintrag "Austauschfrist beachten" in der Zulassung.
Aber offen gesagt stört mich das nicht wirklich, da eh keiner weiss was in 10 Jahren ist... .
Und selbst wenn: dann wird die Brennkammer ausgebaut, geputzt und geprüft und hinterher wieder eingebaut.
V.G Christian
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Hallo an alle BN4 Besitzer:
So wie ich es verstehe, gibt es bei der BN4 2 Regelungen: Einmal einen Stromschalter zum Ein- und Ausschalten, und einmal einen Schubschalter mit Bowdenzug, mit dem man quasi die Temperatur einstellen kann. Wie schauen hier Lösungen aus, um diese Schalter mit einem Thermostat zu verbinden und einen möglichst konstanten Betrieb der Standheizung zu ermöglichen? Anders gesagt, gibt es eine Lösung, den Schubschalter mit einem Thermostat anzusteuern? Also, wenn die Temperatur zu hoch ist, den Schubschalter (evtl. stufenweise) zurückzuschieben und dann zu stoppen, wenn die Temperatur unter dem Regelwert liegt. Evtl. in Verbindung mit einer Minute Verzögerung - Wartezeit zur Anpassung der Innentemperatur,... Oder macht das keinen Sinn?
Danke an alle, die sich hierzu äussern können.
Gruß,
Michael
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