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Thema ist: Steuerbescheid für Doka T1 auf einmal solles ein PKW sein


Hallo Hab heute den neuen Bescheid für meinen 61 T1 Doka bekommen, soll jetzt 684 Euro zu 112 Euro kosten. Soll auf einmal ein PKW sein. Bin ich da der Einzige oder gibt es da noch mehr, Dokafahrer die das Problem haben? Grüsse fix

Hi Kenne die Maße der Doka nicht zu 100% Aber der Fakt war doch, dass die Ladefläche größer als die Fahrerkabine sein muss, um ein LKW zu sein!? (Wie z.B. bei der Pritsche) Gruß j e r o

Hey fix, Hast pn. Und "H" ist keine Option? Gruß, Mario

Leider herrscht auch beim Zoll meist die Beamten-Willkür, wie wir sie von der Bananenrepublik Deutschland gewohnt sind :-? Das Problem gibt es momentan in der Pickup Scene auch, viele die bisher als LKW gelaufen sind, werden auf PKW umbesteuert. Besonders bei den großvolumigen Ami-Pickups macht das richtig viel Kohle aus. Es wurden schon viele Einsprüche erhoben, einige auch mit Erfolg. Der Zoll hängt sich neben dem Längenverhältnis von Kabine zu Ladefläche auch oft an der Anzahl der eingetragenen Sitzplätzen auf. Gelegentlich gefällt ihnen auch das Verhältnis von Leergewicht zu Zuladung nicht, was aber beim Bulli kein Problem darstellen sollte. Als ziemlich sichere Methode die LKW Steuer wieder zu bekommen, ist die hinteren Sitzplätze austragen zu lassen. Oder einfach mal einen Einspruch erheben und beim Zoll vorfahren, die sagen dann schon was für Voraussetzungen sie für LKW haben wollen. Gruß Martin

Hallo, also Willkür ist das nicht: "Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen* Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien." (wikipedia) * sachlich bezieht sich hier auf eine Gesetzesgrundlage Es handelt sich hierbei um einen Ermessenspielraum, den es aber schon immer gab. Der eine TÜV-Prüfer drückt ein Auge zu, der andere nicht. Beim Kfz-Steuer-Recht konnten Lkw schon immer auch als Pkw eingestuft werden, vor allem dann, wenn der Zweck (Lkw=ein Kfz das zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet ist, bzw. Pkw=Personenbeförderung)nicht mehr gegeben ist. So können auch Pkw-Kombi ohne Bestuhlung (Paketdienste oder Kleintransporte) als Lkw betrachtet werden, unabhängig vom Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Ich würde gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und vielleicht noch Bilder mitschicken. (Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer besteht trotzdem, auch bei fehlerhaftem Bescheid) und im Widerspruch begründen, dass der Bus, trotz seines Alters, zur Beförderung von Gütern dient, und sei es auch nur wegen Deines Hobbies. (oder Kleingärtner oder Kaninchenzüchter oder sonst was) Oder vielleicht hast Du einen Gewerbebetrieb, der die Nutzung des H-Kennzeichens einschränkt, wie auch immer. Die Begründung, dass die Steuer billiger ist, zieht hier nicht. :-) Dann ist der Zoll am Zug und muss seine Entscheidung begründen. Die andere Alternative ist das H-Kennzeichen, spätestens wenn Du einmal in eine Umweltzone fahren musst, geht sowieso nichts anderes mehr. Viele Grüße: Uwe

Naja, wenn man Wikipedia mal aussen vor lässt, und das ganze mal selbst durchdenkt: Jeder Schei.. ist in Deutschland durch Gesetze aufs Genaueste geregelt, aber sobald es darum geht, mal das Hirn einzuschalten, haben Beamte plötzlich einen Ermessensspielraum :roll: Wenn es denn wenigstens hieße, alle Kraftfahrzeuge unter 3,5to und mit mehr als 3 Sitzen sind PKW und Punkt, dann beschwert sich keiner über einen ungerechten Steuerbescheid. Aber erst wird alles aufs kleinste Krümel geregelt, und plötzlich tauchen Dinge auf, auf die mehr als 1 Krümel passen, dann wird einfach erstmal die Lösung gewählt, die den Steuerzahler mehr Geld aus der Tasche zieht, egal, ob legitim, oder nicht. Für mich ist das sehr wohl Willkür. Wenn ich als Selbständiger so arbeiten würde, wäre ich nach kürzester Zeit ohne Aufträge. Aber die Ämter kann man ja leider nicht vom Markt verdrängen :-? Nix für ungut, ist halt meine Meinung über unsere kleine Bananenrepublik :-D Gruß Martin

Man muss doch nur mal ehrlich zu sich selbst sein und dann glaube ich auch nicht, dass jemand ne T1 Doka oder Kastenwagen als LKW _nutzt_. Ist ja schließlich auch genug Schindluder mit getrieben worden mit Kastenwagen die mit Sitzen oder Campingeinrichtung versehen wurden aber als LKW zugelassen wurden um Steuern zu sparen (gerade bei T1,2,3). Das ist nu mal Betrug. Und dass die Finanzämter bzw. deren Mitarbeiter auch nicht ganz doof sind ist ja wohl auch klar. In den Foren sind diese "Betrüger" aber immer die großen Helden, umgekehrt wird dann plötzlich von Willkür lamentiert. Und diejenigen, die immer über unsre "Bananenrepublik" herziehen, bleiben seltsamerweise trotzdem hier. Scheint also doch nix besseres zu geben ;-) Ach ja, meinen T1 habe ich auch nicht mit "H" zugelassen (obwohl er es bekommen würde), dafür spare ich mir die Ausgaben für falsche Motoren, Getriebe, Bremsen und Achsen :-) Mein Schlückchen Meinung dazu :pint: Uli

Hallo So etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hab mit dem FA/ Zoll gesprochen, eine Willkür ist das nicht, es werden nur die Daten der Zulassungsstellen und FA/Zoll abgeglichen. Und wenn da eine höhere XXX_Adresse auftritt wie üblich in einem LKW, wird ein PKW daraus. Dazu gibt es auch Urteil aus 2010 zu!!! Es gibt jetzt drei Möglichkeiten die mir vom FA/Zoll vorgeschlagen wurden. 1 H-Kennzeichen. 2 Austragung von den hinteren Sitzplätzen über den TÜV, ummelden beim Amt. 3 Verschweissen der hinteren Sitzaufnahmen und Vorführung beim FA/Zoll. H- Kennzeichen war noch nie interessant für mich, da es sich nicht lohnte, Steuer und Versicherung höher. Muss mal sehen was ich mach. Der Kontakt mit dem Amt war freundlich und auch wurde nach einer Lösung gesucht die nicht nur im Interesse des Staates liegt. Die Rechtslage ist nun mal eindeutig, der Innenraum von der Doka ist länger/ grösser als die Ladefläche, daher ist schon alles in "Ordnung". Zugegeben es ist ärgerlich, aber seinen wir doch glücklich das wir uns über so was "ärgern" können/ dürfen, und nicht wie viele andere Menschen wirkliche Sorgen haben. Grüsse fix

Hi, naja, für dich evtl. eine Lösung, aber ärgerlich/teuer für diejenigen die 4 oder 5 Sitzplätze behalten wollen bzw. brauchen. Gruß

Wie sieht das denn mit der Flächenrechnerei aus, wenn man die hintere Ladebordwand 90° runtergeklappt arretieren und als Ladefläche nutzen kann? :roll:

Der Punkt geht an mich ;)

Hallo kann man nicht den Tresorraum als Ladefläche dazurechnen?? Gruß und viel Erfolg Thomas

Und ich habe meinen Bulli endlich auf H-Kennzeichen umgemeldet - und jetzt bekomme ich einen Steuerbescheid über 507 Euro... Sitzen denn beim Zoll nur Hirnis? VG Christian

Hallo Uli nun versteh ich wieder Bahnhof: Will mir demnächst einen "normalen" T1 Bj. 1974 zulassen. Ich dachte, das H-Kennzeichen wäre in der Steuer und Versicherung Standard und am günstigsten.

Das mit meinem Steuerbescheid hat sich geklärt - alles gut!



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