Hi,
habe einen BN4 Standheizung, nun frage ich mich nach 10 Jahren muss laut Tüv die Brennkammer getauscht werden.
Dann sagen manche das es von Eberspächer ein schreiben gibt in dem Steht das die doch ncht erneuert werden muss was ist nun richtig und was hat vor dem TüV bestand.
Danke im vorraus
Gruß
Christoph
der im Winter warm haben will :-D
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Hi,
es gibt ein Schreiben von Eberspächer in dem steht dass Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.1975 von der 10-jahres Wechselfrist ausgenommen sind. Über die Risiken einer defekten Brennkammer sollte man sich aber im klaren sein. Weil Co2 riecht man nicht, da fällst du einfach um und das wars dann.
Gruss
Sven
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Hi
http://www.cabshome.de/tipps/eb1.gif
http://www.cabshome.de/tipps/eb2.gif
Schönen Gruß
Job
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Hi,
danke für die Hilfe,
Das mit dem Co im Luftsrom der Heizung ist mir klar, will das ding auch komplet zerlegen und sichten. Aber ne komplett neue Brennkammer (wenn überhaupt irgendwo noch zu bekommen) ist recht teuer und lohnt sich für die eigentlich nicht.
Aber da ich den Bulli original will kann ich einiges an Zeit investieren und auch den Auspuff der Kammer erneuern und alles schön dicht machen.
Gefällt mir besser als eine Schweine teure neuen Heizung die den Motorraum verunstaltet.
Gruß
Christoph
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Moin,
In den Unterlagen der Fa. Eberspächer steht geschrieben, daß der statische Druck der Verbrennungsluft niedriger ist, als der statische Druck der Frischluft. Daher würde im Falle einer undichten Brennkammer die Frischuft in die Verbrennungsluft strömen, aber nicht umgekehrt.
Das klingt alles sehr theoretisch, und setzt natürlich den korrekten Einbau der Heizung voraus.
Zur Sicherheit läßt sich die Dichtheit auch mit einem CO-Tester im Frischluftaustritt prüfen.
Gerd
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