Hi Leute!
Hat vielleicht jemand Sicherheitsgurte für mich?
Beste Grüße Flo
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jep
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müssen die drin sein für den tüv...wenn wir schonmal beim thema sind^^
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Nein, nur wenn die Befestigungspunkte vorhanden
sind, ab ca. 65 gabs die glaub ich als M-Ausstattung
und bei den Exportmodellen.
So sagte man mir das beim Tüv
Gruss
Ingo
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Hallo,
die Vorschrift heißt:
"Fahrzeuge, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit"
Nur wenn in einem Fahrzeug von vor 01.04.70 Gurte vorhanden sind (egal, ob serienmäßig oder nachgerüstet) müssen sie auch angelegt werden.
Aber für den TÜV sind für vor dem o.g. Datum erstmals zugelassene Kfz keine Gurte nötig.
Gruß
Uli
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das ist doch mal ne klare info. danke.
d.h. ich brauch bei unserem keine einbauen ;) Bj58
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Hallo Frank
wie viel würden sie den kosten?
Beste Grüße Flo
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