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Thema ist: Sitzplätze im Bulli


Hallo miteinander, wie verhält es sich eigentlich mit den einzutragenden Sitzplätzen? Ich meine folgendes: Ein Bulli hat vorne zwei oder drei Plätze - klar. Die mittlere, bzw hintere Sitzbank ist mit n paar Schrauben (vorausgesetzt s sind Bleche da) ein bzw. ausgebaut, Die Westfalia- Mosaik- Einrichtung ebenfalls (wer se hat). Wenn man alle Varianten zusammenrechnet hat man also 2,3,4,5,6,7,8 oder 9 Sitzplätze zur Möglichkeit. Vor 1967 gebaut vorausgesetzt - nix Gurte vorgeschrieben. Bei mir stehen z.B. 7 Sitzplätze drin im Fahrzeugschein. Heißt das, das ich nur 7 Personen befördern darf oder das genau 7 Plätze vorhanden sein müssen? Was ist, wenn es auf einmal z.B 6 oder 8 Plätze sind? Hat da die Polizei was dagegen? Oder nur wenn die Personen zuviel sind? Wie ist da die Verfahrensweise? Ich kann von einem Verkehrspolizisten in ner Mausefalle kaum erwarten, dass er Sitzbänke als "serienmässiges Ausstattungsdetail" akzeptiert? Herzliche Grüsse aus dem sonnigen Berlin vom Chris

Hallo, ich habe 9 Sitzplätze eingetragen, aber keine mittlere Sitzbank, also "nur" 6 Sitzplätze. Das hat noch nie jemanden gestört, auch nicht bei der TÜV-Vollabnahme und H-Kennzeichen-Prüfung. Gruß Lars

Moinmoin, ich hab bei meinem Samba auch 9 Plätze eingetragen. Der Dorfpolizist dürfte allerdings was dagegen haben, wenn mehr Leute im Bulli sitzen als Plätze eingetragen sind, auch wenn es von der Anzahl der Stühle passt. Ich würde bei einer Änderung der Einrichtung, die eine erhöhte Anzahl an Sitzplätzen bewirkt, diese einfach eintragen lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Und genügend Beispiele für die verschiedensten Autos lassen sich als Beleg ja wohl finden. Frohe Pfingsten Tom

Also mein Wissenstand ist, dass die Anzahl der Eingetragenen im Grunde egal ist. Hab in meinem Bus vorn 3er Sitzbank und hinten Ausstattung. Eingetragen sind 3 Plätze. Wollte auf n Festival zu 5. fahren und hab vorher mit Polizei gesprochen. Die meinten die eingetragene Anzahl ist im Grunde egal solang ein richter Sitz da ist. Und da Gurte hinten erst ab 1980 Pflicht brauch ich hinten auch keine Gurte rein machen. Mein Wissensstand. Gruß Christian

Hallo, ich bin vom Fach (Autobahnpolizei) und Christian hat teilweise recht. Bis zur letzten StVO-Änderung war es egal, wieviele Sitzplätze eingetragen waren, Hauptsache jeder saß. Wenn auf einer Sitzbank 4 sitzen konnten, saßen dann auch 4 dort. Auch wenn es mehr als 8 Fahrgäste + Fahrer waren, ging das auch, wenn die Definition des Omnibusses (mehr als 8 Fahrgastplätze also mind. 10 Personen mit Fahrer), bezog sich nur auf die Zulassung des Fahrzeuges, nicht auf die tatsächliche Besetzung. Die Regel, dass pro XXX_Adresse nur 1 Person mitfahren durfte, leitete sich von der Gurtpflicht ab, war aber so nicht Gesetz. Jetzt ist es aber so: Die gülige Fassung des § 21 StVO lautet: "(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind." Ob es sich dabei um eingetragene oder um tasächliche Sitzplätze handelt, geht aus der Vorschrift nicht hervor. Da gilt es halt freundlich zu bleiben. ;-) Zusätzlich gilt für uns Familienmenschen: "(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden." Ich habe das "Problem", dass mein Bus mit einer 2er-Bank/Schrank Kombination entgegen der Fahrtrichtung ausgerüstet ist, ähnlich den Westfalia Einrichtungen. Diese ist nicht als Sitzplätze anerkannt, weil die Lehnenpolsterung und die Kopfstützen fehlen. Da muss ich den Freunden meiner Kinder klarmachen, dass sie da nicht mitfahren können, obwohl augenscheinlich 7 statt 5 Plätze vorhanden sind. Das war jetzt viel Text, und zum Abschluss der juristische Merksatz Nr. 1: "Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!" Gruß Uwe

Also müsste man für die hinteren beiden Sitzreihen noch Gurte nachrüsten wenn man mehrere Kinder hat? Wie kann man das am besten machen? Haben hinteren Sitzbänke vom T3. MfG Niko P.S.: Schöne Pfingsten noch.

Hallo, an der mittleren Sitzbank vom T3 sind, zumindest mittig, Beckengurte vorgerüstet. Frag mal bei TÜV nach ob Du analog auch die äusseren Plätze nachrüsten kannst. Wegen Kindersitzen wird es aber dennoch schwierig, die meisten Modelle brauchen heutzutage einen Dreipunktgurt, lediglich die Römer-Vario sind meins Wissens noch für Beckengurte zugelassen. Oder frag doch mal eine Rrüfer, welche Möglichkeiten er sonst für eine Nachrüstung sieht (U-Profil unter die Bank verschraubt, daran die Gurte...) Grüssle Muck

Hi, Die Sitzbänke im T1 und im T2 sind nicht Stabilgenug und auch nicht fest genug mit dem Fahrzeug verankert, um Gurte an ihnen zu befestigen. Im T2 sind die Gurte der mittleren Sitzbank am Boden Besfestigt. Das ist auch keine tolle Lösung, denn Die leiden ganz schön wenn man mal was Transportiert und sind dann auch ziemlich im Weg. Gruß, Michael

Hallo mitnander, morgens geschrieben und abends schon viel schlauer - herzlichen Dank insbesondere an Uwe für die prompte und vor allem kompetente Auskunft. Gut auch zu wissen wo's steht - für'n Zweifelsfall. Gurte an der Mittelbank - ich würd's da nicht nachrüsten. Hinten jederzeit, da kann man vom Motorraum mit nem langen Flacheisen durchschrauben, das Sickenblech reißt wohl kaum aus. Aber das Sitzgestell gibts wohl kaum her. Meines wissens muss wohl jeder Sicherheitsgurt statisch 1200 kp aushalten, so wird wohl bei der Baumusterprüfung drangegangen, hab ich mal gelesen. bei zwei Punkten 600 kilo je Punkt. Sicherheitsgurte mal eben so (zu schwach) zu befestigen find ich sch... denn sie suggerieren eine Sicherheit, die gar nicht da ist. Herzlichen Dank noch mal und schönen Feiertag noch wünscht der Chris

@Uwe Danke für die tolle Antwort. Das bedeutet also, dass, wenn ich in meinem Kasten, der für 3 Leute typisiert ist, hinten eine Westfaliaklappbank nachrüste (was ich getan habe), dann kann ich ohne umtypisieren automatisch 2-3 Leute mehr mitnehmen, da ich ja mehr Plätze im Auto habe ... sehe ich das richtig? Ach ja, komme aus Österreich, falls hier Unterschiede sind ... Vielen Dank MfG Gölli

Hallo nochmal, in der Mai-Ausgabe der Oldtimer-Praxis kommt ein Artikel zum Thema Gurte nachrüsten. Sehr empfehlenswert. Ich habe auch hinten eine Klappsitzbank, die Gurte (sie stammen übrigens vom T3) sind mit großen Karosseriescheiben am schrägen Blech vor dem Motor befestigt, allerdings habe ich die Gurtschlösser mit einem Flacheisen verlängern müssen, damit sie bis zur Sitzfläche reichen. Es gibt allerdings auch Gurte, an denen ist das Gurtschloss an einem verlängerbaren Gurtteil befestigt. Die äußeren Gurte habe ich innerhalb der Sitzbank auf die Radkästen geschraubt, damit sie beim Umklappen nicht in die Scheren der Sitzbank eingeklemmt werden. @XXX_Adresse¶ter: Als ich meinen Bus beim TÃœV vorgeführt habe, wollte der Prüfer vom Gurteinbau gar nichts wissen. Aber anscheinend halten die Gurtpunkte durch das Blech mit Unterlagen das aus. Zugegebenermaßen habe ich die Gurte auch deshalb eingebaut, dass meine damaligen Kindergartenkinder nicht im Bus rumlaufen. Andrerseits ist mir wohler, wenn ich weiß, dass die Kleinen nicht beim geringsten Bremsen oder Aufprall schon im Führerhaus sitzen. Das Nachrüsten ist nicht so schwer, wenn man ein paar Punkte, wie im Artikel beschrieben, beachtet. @Gölli: Wie's in Österreich ist, weiß ich nicht, gib's bei euch nicht so was wie den TÃœV wo man fragen könnte? Gruß: Uwe

Klar, habe mir nur gedacht, fragen kostet ja nichts... :) Also falls es doch jemand weiß, bitte erzählen... MfG

Hallo noch mal, hab mich oben wohl etwas ungenau ausgedrückt. Uwe, das war keine Kritik, sondern ich seh's genau so wie Du. Hinten ist man bald fertig, das kann man durch das schräge Blech bohren. Scheibe oder Flacheisen drunter und dann ist gut. Das Blech ist selbst ja gesickt, Galleymutter hinter, da zieht man nix durch. Hab ich auch keine Bedenken. Sollte bloss acht geben, dass man nicht bei der Gelegenheit in den Tank bohrt :o) . Anders schaut's meiner Ansicht nach aus bei der mittleren Sitzbank (wer se denn hat): Die Befestigungsschrauben der Bank haben Qualität 4.6. Uuuaah - So was nehm ich sonst höchstens für nen Gartenzaun aber garantiert nicht für ein Fahrzeug. OK, Schwamm drüber es sind für die Bank ja 6 Stück. Aber da noch zwei- drei Gurte mit am Sitzgestell befestigen gefällt mir gar nicht. Damit sich kleine Kinder nicht zum Geschoss entwickeln gut - ok, aber drei Erwachsene à 80 kg, das wird nix. Da hängt dann ein solider Gurt, der aber nicht hält was er verspricht. Anders befestigen, wenn's nicht geht, dann lieber gar keiner an der Stelle. So seh ich's zumindest. Dann laufen da zwei ähnliche Diskussionen parallel. Schade, hätte thematisch zusammengepasst. Klar Gurte im Bulli geben Sicherheit. Und wenn's auch nur das Gefühl ist. Ist es aber nicht ausschliesslich. Wir sitzen in unseren Gefährten über dem Rahmen eines PKW. Das verbessert unsere Chancen, wenn wir nicht gerade mit dem Kopf gegen die Scheibe knallen. Unser Einser Bus ist aber über 40 Jahre alt. Da waren die Menschen im Durchschnitt noch kleiner, vor obigem Szenario schützt vorn nur ein satt anliegender Dreipunkt- Gurt. Meint also folgendes: Baut Gurte ein, da wo's geht, aber befestigt sie angemessen. Hab leider auch schon Beckengurte mit zwei Schrauben M6 durch den Radkasten gesehen. Gottlob nur ein mal. Herzliche Grüsse aus Berlin vom Chris

Hallo, @XXX_Adresse¶ter: Hab's nicht als Kritik aufgefasst, du hast recht. Ich fahre mit dem Bulli sehr gern, aber einen Unfall möchte ich mit dem nicht haben, weder mit noch ohne Gurt, dazu ist das passive Sicherheitskonzept einfach zu alt. Trotzdem ist der Gurt mehr als nur ein Sicherheitsplacebo, da sind wir uns einig. Ich weiß noch Zeiten da hat man Kleinkinder im Bus in einem Laufstall transportiert, der im Laderaum stand. Dann kamen die Diskussionen, ob man mit einem Gurt im Falle eines Fahrzeugbrandes schnell genug aus dem Auto kommt und ähnliches. Mir geht's auch darum, dass bei einem kleinen Rummser nicht gleich der GAU kommt. Dass bei hohen Geschwindigkeiten (und das gilt ab 80 km/h) die ganzen Abkürzungen (ABS, ESP, ASR usw.) nichts helfen, sehe ich ständig auf der Autobahn. Ich möchte nur nicht, das eins meiner Kinder oder meine Frau nach einem kleinen Ampelrumpler wochenlang im Krankenhaus liegen mit Gesichtsoperation oder so, das war nämlich in Vorgurtzeiten die Regel. Wann und wo man die Grenze zieht, bleibt jedem überlassen Gurt --> Kopfstützen --> Seitenaufprallschutz --> Airbag --> Quo vadis? Ein Restrisiko bleibt, minimieren wir es. Mehr geht nicht Gruß: Uwe



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