Ein ! ausgesuchtes Thema vom Archiv vom Foto-Album der Bullikartei

(..zum Navigieren einfach den Browser-Pfeil-Links benutzen)

Thema ist: T1 9-Sitzer zum Campingbus umbauen


Hallo Bullifreunde, habe einen 61er 9-Sitzer Bus mit H-Zulassung und möchte diesen gerne mit einfachen Campingmöbeln ausstatten. Kann ich den Bus nach meinen Wünschen individuell ausbauen (Klappsitzbank, Schrank Tisch..) ohne das H-Kennzeichen zu verlieren? Hat jemand von Euch Anregungen (Fotos, Ausbaupläne oder Gebrsuchtmöbel? Häufig wird ja die Westfaliaeinrichtung vom T2a eingebaut, kann da aber keine auftreiben. Wer kann mir weiterhelfen. Sonnige Grüße aus Oberbayern Harald

Hallo, die Antwort ist ein klares"Jein". Einen Komplettumbau zum SoKfz Wohnmobil wird heute wohl kein Prüfer mehr durchlassen. Mein T1 ist als Pkw-Kombi zugelassen, hat aber eine Klappsitzbank und ein Hubdach von Westfalia, sowie ein kleines Kästchen mit einer Spüle, das aber herausnehmbar ist. Ich nehme an, dass dein Bus als Pkw zugelassen ist. Eine Klappsitzbank einzubauen ist wohl nicht das Problem. Schick mir doch mal deine private Mail, dann schick ich dir ein paar Unterlagen (Mailto: XXX_email) Gruß: Uwe

Hallo Harald, ich hab noch einen Seitenschrank und einen Dachschrank von Westfalia. Bei Interesse mail an: iron.XXX_email Gruß Christof

Hallo, ich habe genau dieses Thema letzte Woche mit einem TÜV Menschen besprochen. Man darf in seinem als PKW zugelassenen Bus keinen Camping Ausbau einbauen. Er erklärte mir aber ein Camping Ausbau sei nur dann Teil des Autos, wenn dieser fest verschraubt ist. Er meinte, wenn alle Teile mit Verschlüssen befestigt sind, die einfach wieder zu lösen sind, ist es im rechtlichen Sinne nicht Teil des Autos sondern nur Ladung, die gut verzurrt ist. Wenn man dann zum TÜV fährt sollte die "Ladung" natürlich wieder raus. Gruss Alexander

Moin! Da Du ja schon das begehrte Kennzeichen hast, mach Dir da mal keine großen Sorgen. Solange Du die Sitzbänke behälst und in dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Tüvprüfer Stress macht, wieder einbauen kannst, ist doch alles kein Problem. Mein Bus hat als 9-Sitzer das H bekommen, die Bänke waren nur geliehen, daher die letzten HU´s mit Selbstbaucampingmobiliar absolviert. Die Klappbank ist selbstverständlich verschraubt, Gurte gibt´s auch, aber da hat keiner rumgenörgelt! Die Busse sind Sympathieträger, da geht einiges. Ausserdem musst Du ja auch nicht zu dem akkuraten TÜV fahren. Alternativen sind doch vorhanden, die interessieren sich für den Zustand der Technik, Verkehrssicherheit usw, loben die Karre an sich und kleben die Plakette. Hat irgendjemand schon die Erfahrung gemacht oder davon gehört, dass ein H-Kennzeichen aberkannt worden ist? Und wenn ja, warum? 15cm tiefer, 200PS oder Vollcabrio, in solchen Fällen würd´s mich nicht wundern, aber nur weil einer sich ein Bett und Schrank eingebaut hat!? Vor der aktuellen Spritpreisentwicklung habe ich mal über einen Dieselmotor nachgedacht, dass wäre dann auch so ein Anlass... No risk, no fun! Gruß, Olav

Hallo, Flexa hat das richtig formuliert, wenn's einfach auszubauen ist, dann gelten die Möbel als Ladung. @goelli + dinobil: Pläne kommen heute noch als PDF Gruß: Uwe

Hi, es gibt auch noch die Möglichkeit Teile der Westfalia Campingbox nachzubauen. Das wäre eine wirklich zeitgenössische Sache. Und die Wurde eben nur für's Wochenende oder Urlaub ins Auto gestellt. Auch die normale Klappbank wie sie auch im T2 verbaut wurde kann man so Bauen und befestigen, daß man sie mit ein paar Schrauben raus hat und die original Bank wieder einbauen kann. Ich würde hier für im Radkasten und auf dem Motorraum Gewindenieten verwenden, dann sind das 6 Schrauben und die 2 Hammerschrauben am Boden und alles ist los. Die Gewindenieten im Radkasten müßen natürlich von Außen gegen eindringenden Schutz gesichert werden. Eine einfache und möglichst Rückstandsfreie Rückrüstbarkeit erhält auch den Wert. Gruß, Michael

Hallo nochmal, mir ist noch was eingefallen. Theoretisch erlischt auch die Betriebserlaubnis, wenn man mit dem Auto festverbundene Teile (Campingausbau)nicht abnehmen lässt. Ist wohl unwahrscheinlich, dass das große Folgen hat aber das Auto ist dann eigentlich nicht mehr zugelassen. Nur mal als Anmerkung. Gruss Alexander

oha!

Ich glaube auch nicht, dass jemand einen Strick daraus dreht. Ist halt nur das was der TÜV Mensch gesagt hat. Er meinte alles, was fest veschraubt ist, gehört zum Auto und muss eingetragen werden. Gruss Alexander



......keine weiteren Antworten zu diesem Thema vorhanden