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Thema ist: T1 US Modell ANschluß der Rückleuchten


Hallo, ich habe einen T1 Deluxe aus Californien. Jetzt muß ich ja zwecks TÜV die Beleuchtung auf den Europäischen Stand umbauen. HAbe mir schon Rückleuchten und Scheinwerfer gekauft. Vorne ist es ja kein Problem aber hinten. Habe die US Fassungen gegen europäische getauscht. Da die US Fassung aber nur eine Zweifadenbirne für Blinker, Bremslicht und Schlußlicht haben fehlt mir jetzt das Signal (Kabel) für das Bremslicht. Muß ich da jetzt n neues Kabel von vorne nach hinten ziehen oder wie mach ich das?

Du musst die Blinker parallel an die vorderen anklemmen. Dann das Kable für dieBremslichter vorne vom Blinkerrelais trennen und ein Kabel nach hinten verlegen. Habe ich auch gerade gemacht. Kabel gut schützen und evtl. eine zusätzliche Sicherung rein.

Moin, sorry, aber Du mußt da nix umbauen! Die USA T1 dürfen mit ihrer Blink-Brems-Kombi rumfahren. Ich bin Fahrlehrer und habe mehrer Sachverständge gefragt, die bei uns auch die Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen. Nur einen Warnblinker mußt Du nachrüsten.. Gruß Markus

Laut TÜV und auch laut Dekra gibts so kein H-Kennzeichen. Fürs H-Kennzeichen wollten beide Prüfer Zweikammerleuchten haben.

Warnblinker hatte mein 67er-US-Reimport sogar schon serienmäßig, aber trotzdem war laut TÜV ohne Umbau von Einkammer- auf Zweikammerrückleuchten nichts zu machen. Viele Grüße, Volker

[quote] Willy schrieb: Laut TÜV und auch laut Dekra gibts so kein H-Kennzeichen.
Fürs H-Kennzeichen wollten beide Prüfer Zweikammerleuchten haben.[/quote] Es gibt aber auch amerikanische Busse wo das geht mit H-Kennzeichen-Unmöglich ist das nicht. Gruss Dirk

Hallo Volker, also ich habe auch ein US Modell einen 65er.Bei mir war das kein Problem mit den Einkammerrückleuchten.Allerdings habe ich noch ein Relais eingebaut, damit beim Bremsen der Blinker nicht ausgeht.Oder anders gesagt das Bremslicht blinkt dann. War bei der Vollabnahme kein Problem und bei der späteren H-Abnahme auch nicht. Ich war allerdings bei der KÜS.

Also der TÜV verlangt den Umbau von mir, dann werd ich wohl das Kabel noch ziehen. Und ne Warnblinkanlage hat meiner schon. Muß noch zusätzlich (provisorisch) ne Nebelschlußleuchte und ne Rückwärtsgangleuchte anbauen.

[quote] 65californiabus schrieb: Hallo Volker,

also ich habe auch ein US Modell einen 65er.Bei mir war das kein Problem mit den Einkammerrückleuchten.Allerdings habe ich noch ein Relais eingebaut, damit beim Bremsen der Blinker nicht ausgeht.Oder anders gesagt das Bremslicht blinkt dann. War bei der Vollabnahme kein Problem und bei der späteren H-Abnahme auch nicht. Ich war allerdings bei der KÜS.
[/quote] Dein Auto z.B.meine ich :-D Gruss Dirk

Hi, eine Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer brauchst Du ganz sicher nicht. Nebelschlußleuchte gab es nur zum Nachrüsten und Rückfahrscheinwerfer entweder zum nachrüsten oder als Mehrausstattung, daher kann keiner von Dir verlangen das nach zurüsten, das können die nur mit den Warnblinkern. Auch die Einkammerrückleuchten sollten eigendlich zumindest mit Sondergenehmigung möglich sein, es gibt viele US Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden mußten. Das hängt sehr vom Prüfer ab. Gruß, Michael

Sorry, muß ich nun mal stenkern. Nebel und Rückfahrlicht sind absoluter Quatsch. Die Dingern sind Baujahr abhänging. Bei einem T1 kein Thema! Sollte der TÜVer es troztdem wollen, dann such dir jemand anderen. GTÜ oder ets. Das ist Verar....! Wenn Du möchtest suche ich es raus. Steht in der Stvzo. Auch die originalen Rückleuchten gehen. Definitiv! Ich habe selbst vom TÜV direkt das O.K.! Also wenn Du umbauen willst, ist das in Ordnung. Aber ein Muß gibt es hier nicht. Grüße Markus

Was weiss ich woran es liegt. Bundesland, TÜV Prüfstelle oder einfach nur Nasenfaktor. Ich habe hier bei TÜV und Dekra gefragt und beide haben hier abgewunken. Nebel und RWS sind nicht notwendig, erst viel später gesetzlich vorgeschrieben. NLS meine ich sogar erst in den 80ern. Ich habe auch schon US Ausstattungen rumfahren sehen. Aber eben nicht mit einem regionalen Kennzeichen. Ich habe alles so gebaut, dass ich jederzeit mit wenig Aufwand wieder auf den US Stand komme. Ist alles nur mit Steckverbindern gemacht. Wobei ich vorne ja nicht wieder auf US will. Das wäre lichttechnisch ein deutlicher Rückschritt ;)

Hi, für vorne solltest Du die US Scheinwerfer behalten und nur die Sealedbeameinsätze gegen 7" H4-Einsätze tauschen, dann hast Du das beste Licht, daß Du am T1 kriegen kannst. Sealedbeam darfst Du so oder so nicht in Deutschland fahren. Es gibt sogar noch T3 ohne Rückfahrscheinwerfer. Das rückbaubar zu machen macht immer Sinn. Gruß, Michael

Die Blinker mussten vorne auch noch getauscht werden weil die keine gelben Streuscheiben vor der Glühbirne hatten. Die gelben Streuscheiben habe ich zumindest nicht einzeln gefunden. 6V Birnen sind nicht mehr so häufig zu finden und gelb gefärbte schon garnicht. Solange die nicht blinken sehen die ja weiss aus, stört also nicht. Lediglich die Umrüstung auf H4 war etwas schwieriger. Nicht wegen der Einsätze sondern wegen der Birnen. 6V H4 Birnen sind bislang das Teil, wonach ich am längsten gesucht habe ;)

...hier vielleicht noch ein nützlicher Link: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/uebergangsvorschriften_pkw/default.asp?ComponentID=111141&SourcePageID=61098 (Nebel-SL erst ab 91! Pflicht). Habe selbst an meinem Passat, 32b, Bj. 86 noch keine Nebelschlußleuchte! Grüsse Jörg

Hallo, vielleicht sollte man den Prüfingenieuren etwas helfen. Blinkende Bremsleuchten gab es selbst hier in D, z.B. beim Übergangsmodell 1960er Käfer, vorne Blinker, hinten Einkammerrückleuchten (EK-RL verbaut 1955-60, damals bis dahin Richtungsanzeige mit Winkern). Für einige Monate gab es dann dieses Modell, hatte ich selber, da haben hinten die Bremsleuchten jeweils geblinkt (so ab Werk!). Er es auch kein Geheimnis, das Dein Vorhaben KEINE Neuzulassung ist..., sonst frag doch mal, ob du nicht auch die Katalysatorkontrolllampe nachrüsten sollst und die Leuchtweitenregulierung für die Scheinwerfer, die für eine Neuzulassung ebenfalls Vorschrift sind. Es ist eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges, dessen ABE schon an dem Tag der ersten Zulassung erteilt wurde. Ich denke, wenn Du im Vorfeld Dich noch einmal an Deine Prüfstelle wendest und in Ruhe diese Dinge vorbringst und dein Vorhaben mit denen besprichts, ist das ein fruchtbarer Boden. Wenn allerdings schon unsypathische Äusserungen im Raum stehen, würde ich mich entweder an eine Tankstelle/Werkstatt wenden, an der auch geprüft wird und da mal "neues Blut" testen, die Prüfer können das oft auch, oder direkt zu einer Hauptniederlassung fahren. Was bei Dir bisher gelaufen ist, sieht sehr nach einem unwissenden oder Anfängerprüfer aus. Sind auch nur Menschen. Schlau ist es, wenn Du von einem Vergleichsfahrzeug eine Briefkopie bekommen könntest (Die können auch nicht alles Wissen, haften aber für ihre Eintragungen... und wenn es schon mal eingetragen war, schläft es sich ruhiger), oder stell Deinen Bus einfach bei dem Dir nächsten Käferladen hin und lass es durch ihn machen, bugbox, oder sonste wer. Die in der Szene sind doch überwiegenn sehr nett und hilfsbereit. Nur Mut, aber lass Dir nicht das H-Kennzeichen deswegen ausreden. Es heisst "erhaltungswürdig, im Originalzustand oder mit zeitgenössischem Zubehör". Also alles was so ca 20 Jahre nach der EZ so auf dem Markt war, ist zulässig, auch Motor-Tuning mit Teilen aus der Zeit. Nun denn.... Gruß Marc



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