Hallo Zusammen,
Ich habe folgende Herausforderung zu meistern und bin freue mich über gute Ratschläge bzw. Tipps.
- Ich habe einen T1 Bj. 67, welcher im Juni 2oo5 stillgelegt wurde. Aus meinem Verständnis brauche ich daher keine Vollabnahme, sondern lediglich wieder TÜV-Prüfung, oder?
- Ausserdem möchte die Prüfung für das H-Kennzeichen durchführen lassen, stehe allerdings vor folgendem Problem:
Der Bus ist als SoKfz Wohnwagen zugelassen und hatte bisher keine H-Zulassung. Ich habe allerdings Teile der Wohnmobilausstattung rausgeschmissen und eine Helsinki Einrichtung inkl. Gas für Kocher, Tramatic Heizung und Kühlschrank eingebaut, welche somit bislang noch nicht eingetragen ist bzw. war.
Wie muss ich nun vorgehen um nicht diverse Male beim TÜV vorfahren zu müssen (Gasabnahme, TÜV-Prüfung, H-Kennzeichen)
Was muss ich zum TÜV an Unterlagen mitbringen?
Danke und viele Grüße,
Christian :-P
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moin Christian
Habe zufällig heute Mittag mit dem TÜV in Göttingen wegen ähnlicher Fragen telefoniert und im Netz danach gesucht.
1. H-Kennzeichen gibt es nur für Pkws, nicht für Wohnmobile.
Quelle: http://www.volkersbus.de/index.html#tuv
2. Der Prüfer hat zu mir gesagt, das alle Umbauten spätestens in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein müssen.
Ich denke das man viele Sachen trodtzdem machen kann, wenn sie zu der Zeit schon möglich waren. Samba-Umbau, Westfalia-Umbau etc.
Das war dann halt schon so ;-)
Wie sich das genau mit deiner Gasanlage verhält, kann ich dir leider nicht sagen.
mfG Konstantin
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wo wir schonmal bei H-Kennzeichen sind:
hat jemand einen LINK wo ich mich informieren kann, was bei ner "H"-Prüfung alles kontrolliert wird um ein "H"-Kennzeichen zu erhalten? Was muß verändert werden (zb Warnblinkanlage etc) und worauf achten die TüV/Dekra-Prüfer besonders bei Oldtimern?
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Hallo,
also der TÜV-Süd hat auf seiner Homepage einiges zum Thema Oldtimer. Dort sind auch Wohnmobile kein Problem, wenn die Eintragung zum Womo 20 Jahre zurück liegt.
Gruß:
Uwe
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also ich würd das ja einfach immer so machen:
zum tüv fahren und mit den leuten dort vor ort in einer ruhigen minute vernünftig reden, was man geplant hat und was dann so geht...!
das sind ja auch nur menschen..! vor allem haben die aber einen ziemlich großen ermessensspielraum...! den kann man nur persönlich auslohten.
mit der campingeinrichtung wirds eigentlich hauptsächlich interessant für die versicherung - die machen bei campern grds mal nicht mit... - hier bei der bk gibts aber hilfe!
hoffe geholfen haben zu können...!
gruß
christoph
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Hallo Christian,
also das man ein H-Kennzeichen grundsätzlich nur als PKW aber nicht als Wohnmobil bekommt,halte ich für ein Gerücht!!
Für meinen 62er Westfalia brauchte ich damals nach dem
Reimport aus Canada ein Vollgutachten.Dies habe ich dann
gleich mit einer Prüfung auf H-Kennzeichen verbunden.
Wurde ohne Probleme offiziell als "Sonder-KFZ Wohnmobil-
Oldtimer" zugelassen.
So steht es zumindest auch in Zeile 1 des Fahrzeugscheins.
Ich denke,wenn dein Bulli bisher schon offziell als
Wohnmobil zugelassen war ist das auf jeden Fall schon
mal von Vorteil.
Für das H-Kennzeichen wird vermutlich von Belang sein,
ob sichs dabei um einen zeitlich nachweissbar
authentischen Ausbau handelt.
Handelt es sich bei dem Ausbau deines Bullis um einen
orig. Westfaliaausbau o.ä.?
Ein nachträglicher Einbau einer Gasanlage muss auch nicht
grundsätzlich ein Problem darstellen.
Kommt sicher auch darauf an wieviel dabei von der ursprünglichen Einrichtung rauswerfen/verändern willst.
Ob dann die Einrichtung noch original genug ist,liegt
allerdings im Ermessen des TÜV-Prüfers.
Wenn es sich bei deinem Bulli um einen Westy o.ä. handelt,
wäre es auf jeden Fall von Vorteil wenn du für die
H-Zulassung Kopien von alten Prospekten oder ähnliches
mitbringst.
Grüsse und viel Glück beim TÜV,
Jürgen
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Für mich ergibt sich da noch ein weiterer Aspekt: Gibt es eine legale Möglichkeit durch Kat-Nachrüstung im T1 an eine grüne Feinstaubplakette zu kommen? Das wäre für mich die einfachere Lösung um zu einem Auto zu kommen, daß mir wirklich gefällt und um auch überall fahren zu dürfen...
LG
Clemens
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Danke für Eure Hinweise.
Es handelt sich um eine Originale Westfalia Ausstattung mit Gas von einem T2 Helsinki, wobei die Sitzbank aus dem T2 "Berlin" ist. Eintragung sollte daher kein Problem sein.
Hat jemand mit der Gasprüfung Erfahrung gemacht?
Gruß,
Christian
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hallo!
Wenn das Farzeug bereits sei 2005 abgemeldet ist, musst du Vollabnahme fahren (§21). Bei der Überprüfung zum H-Kennzeichen wartet eh meist das volle programm.
Gruss
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