Für alle die eine Standheizung mit einem Baujahr vor 1975 haben, oder nachträglich einbauen möchten, ist es für die Tüvabnahme leichter ein Gutachten vorzulegen, was den Wechsel des Wärmetauschers nach 10 jahren regelt. Diese Bestimmung für den Tausch der Luft-Wärmetauscher für "motorunabhängige Heizgeräte" gilt nur für die nach 1975 gebauten Geräte. Dieses Schriftstück zeigt die gesetzlichen Betsimmungen mit einem Beispiel an der Eberspächer BN 4 wie die Typenschilder vor und nach 1975 aussehen. Wer dieses Gutachten als PDF haben möchte kann es gerne per Mail bekommen.
Gruß aus dem verschneiten Hamburg
Felix
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moin Felix,
wenn du das Gutachten mal an
XXX_email
schicken könntest?
Vielen Dank u viele Grüße aus dem verschneiten Stade
Gerd
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Hallo Felix,
würde mich auch sehr über das Gutachten freuen.
Meine email wäre: XXX_email
Herzlichen Dank im Voraus,
mit besten Grüßen,
Jan
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Hätte ich auch gerne!
XXX_email
Gruß:
Uwe
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Da schliesse ich mich doch gerne an!
Dann kann ich meine Standheizung "offiziell" fahren!
XXX_email
Mfg Arne
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Hallo felix,
habe Dir schon ne PM geschickt. Hier noch mal meine Mailadresse:
XXX_email-mobil.de
Vielen Dank und Grüsse
Christian
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Wenn ich jetzt jemand übersehen habe, der sich für ein Gutachten gemeldet hat und keine Rückmail erhalten hat, bitte nocheinmal melden.
Grüße aus HH
Felix
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@ Felix -Mail ist angekommen - vielen Dank und Grüsse
Christian
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@ Felix - e-Mail ist auch bei mir angekommen.
Vielen Dank dafür
Gruß Maik
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Hallo Felix,
ich würde mich auch über das Gutachten freuen. Meine TÜV- bzw. Oldtimerabnahme steht bald an, da kann ich es gut brauchen.
Grüße aus Aachen (auch viel Schnee...)
Thomas
XXX_email
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