Thema ist: | Oldtimer Versicherung/ Wiederherstellungswert |
Hallo zusammen!
Ich habe mich mal im Netz umgesehen, bin aber nicht fündig geworden.
Ich suche eine Versicherung, die den Wiederherstellungswert versichert und nicht nur den Marktwert.
Meine Versicherung hat mir die Versicherung des Marktwertes plus "10% Vorsorge" im Falle einer Marktwerterhöhung beim Schadensfall angeboten.
Die Differenz zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert im Gutachten liegt bei 17.000 Euro- nicht gerade wenig im Fall der Fälle.
Die Prämien meiner Versicherung lägen für die Haftpflicht bei 80 Euro und für die Vollkasko mit 500 Euro SB bei 749 Euro/Jahr.
Wer von euch hat Erfahrungen damit und/oder kennt eine Versicherung? (Edi habe ich schon eine PM geschickt...)
Liebe Grüße
Thomas |
Bin bei der Allianz, 50 Riesen versichert für 544 Euro. |
Hallo Haffy,
was ist denn die Versicherungssumme? Der Marktwert? Ich bin nämlich beim gleichen Verein. Wundert mich dann, weil meine Summe ähnlich hoch ist und ich dafür 200 Euro mehr bezahlen soll. |
Der Wiederbeschaffungswert ist 50t und der wurde versichert. Was meinst mit Versicherungssumme? Ich zahl 544 Euro und davon sind ca 65 Euro die Haftpflicht. |
Was ich meine, ist folgendes:
Deckt die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Wert deines Bullis?
Wiederbeschaffung orientiert sich am Marktwert.
Aber die tatsächlichen Kosten sind ja höher. Also die ganze Restaurierungsarbeit wirst Du nie im Marktwert wiederfinden.
Deswegen gibt es eine Versicherungsform, die auch den tatsächlichen Aufwand versichert- den Wiederherstellungswert eben.
Wenn dein Bulli gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, bekommst Du von der Versicherung die Versicherungssumme, um einen gleichwertigen Bulli wiederzubeschffen (nach Markwert bzw. gemäß vorher gemachtem Gutachten). Um dann aber wieder den Zustand zu erreichen, den Du vorher besessen hast (denn es wird ja nie "der gleiche" zu finden sein), müsstest Du dann ja noch mehr Zeit und Geld wieder investieren. Diese Kosten wären vom Wiederherstellungswert abgedeckt bzw. in die Versicherungssumme eingerechnet.
Und danach suche ich. Die Allianz sagte mir, das versichern sie nicht, sondern nur den Marktwert plus 10% eventuelle Wertsteigerung.
Ich habe das bei der OCC gefunden, aber noch keine Antwort erhalten. |
Hallo,
wenn Du zu einer speziellen Oldtimer-Versicherung gehst, kannst (musst) du i.d.R. den Wert deines Busses angeben. Das funktioniert meist über ein Gutachten, das entweder ein Sachverständiger der Versicherung oder vom TÜV oder z.B. Classic Data anfertigt. Genaueres erfährst du von den jeweiligen Versicherungen, da gibt es keine einheitlichen Regeln.
Bei der Württembergischen, wo ich bin, ging das pauschal.
In der Markt kommt immer wiederkehrend eine Übersicht über die Oldtimerversicherungen, meist zum Jahresende. (aktuell ---> http://www.oldtimer-markt.de/?name=%2Fcontent%2Fzeitschriften%2Flast_und_kraft_home#13147530)
Gruß:
Uwe |
Hallo Uwe,
super, vielen Dank für den Link. Das ist eine gute Übersicht.
Ein aktuelles Gutachten der DEKRA habe ich. Da werde ich mich morgen mal ans Telefonieren machen...
Grüße aus Aachen von Thomas |
Ich habe von der OCC in Lübeck ein gutes Angebot erhalten.
Jahresprämie 714 bei 500 SB und 482 bei 1000 SB. Dazu kommt dann noch die Haftpflicht mit 83 .
Jetzt muss ich wahrscheinlich warten, weil ich die Kündigungsfrist verpasst habe. :-( |
Also bei mir isses so, da ich ja vieles am Samba selber gemacht haben sind die 50t über dem Wert den er mich gekostet hat. Also hab ich mir ja da keine Gendanken gemacht. Du hast Deinen ja vom Kieft machen lassen und so bestimmt den doppelten Preis fürs richten bezahlt wie ich. |
Hi Haffy,
ohne zu wissen, was Du ausgegeben hast, kommt das bestimmt so ungefähr hin... :-D |
@ samba1966: Melde deinen Bus doch einfach ab, damit endet die Versicherung. ;-) |
Hallo Carsten,
zuerst dachte ich: genial!
Dann habe ich mich mal durch das Kleingedruckte gekämpft.
Ganz so einfach sieht mir das dann doch nicht aus.
Aus den AGB:
"Ruheversicherung: Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet."
"Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt..."
"Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichrversicherung und die Teilkaskoversicherung, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand."
"Wiederanmeldung: Wird das Fahrzeug wieder zum Verkeht zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen."
"Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Verischerungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern."
Hört sich für mich alles so an, als ob sie auf den "Trick" vorbereitet wären.
Beim Verkauf geht die Versichrung automatisch auf den Erwerber über. In diesem Fall hätte ein Käufer ein Kündigungsrecht. Aber da wird es dann zu kompliziert...
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Dann müsstest du den Autowagen vielleicht verkaufen. Dann endet die Versicherung in jedem Fall. Ist die Frage, wie das läuft, wenn deine Frau dir den hinterher nicht mehr zurück verkaufen will;-)
Davon mal abgesehen, wie ist das denn mit dem Unterschied zwischen Abmelden und Still legen (und was die da noch alles schönes haben auf der Zulassungsstelle) und den Versicherungsklauseln?
Gruß Jan |
[quote]
Samba1966 schrieb:
Hallo Carsten, zuerst dachte ich: genial! Dann habe ich mich mal durch das Kleingedruckte gekämpft. Ganz so einfach sieht mir das dann doch nicht aus. Aus den AGB: "Ruheversicherung: Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet." "Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt..." "Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichrversicherung und die Teilkaskoversicherung, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand." "Wiederanmeldung: Wird das Fahrzeug wieder zum Verkeht zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen." "Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Verischerungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern." Hört sich für mich alles so an, als ob sie auf den "Trick" vorbereitet wären. Beim Verkauf geht die Versichrung automatisch auf den Erwerber über. In diesem Fall hätte ein Käufer ein Kündigungsrecht. Aber da wird es dann zu kompliziert... [/quote] Frag mal deinen RA ob diese Klauseln überhaupt zulässig sind. Alternativ: Kannst du nicht bis 30.11. zum Jahresende die Versicherung kündigen? |