Ein ! ausgesuchtes Thema vom Archiv vom Foto-Album der Bullikartei

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Thema ist: Wie komme ich an die EZ?


Hallo, ich habe aus der Schweiz einen Bus Impotiert. Im Vorfeld habe ich schon versucht alle Unklarheiten aus dem Weg zu gehen.Da der Bus keinerlei Papiere hat, bin ich vor dem Kauf zur Zulassungsstelle und habe mich da mal kundig gemacht. Da wurde mir gesagt, ohne Brief sei kein Problem. Ich sollte nur einen Kaufvertrag, gültige HU und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Bin dann noch zur Polizei mit der FIN, ob etwas vorliegt, alles ok. Also habe ich den Bus gekauft, an der Grenze meine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Dann von VW noch die Geburtsurkunde. Mit dem ganzen Krempel dann wieder zur Zulassungsstelle und gefragt (weil der Bus vor sehr langer laut einem Schriftstück vom Zoll ein rotes Kennzeichen hatte, ob der noch Bestandschutz hätte und ich ihn auf meine bestehende 07er eintragen kann.Versuchen kann man es ja :)). Natürlich hat das nicht geklappt. :( Er müsse dafür den Fahrzeugbrief haben. Habe dann erzählt, das es zu dem Auto keinen gibt aber ich ja alles besorgt habe. Der Leiter vom Amt sagt dann zu mir, wir haben ein Problem. Ohne Brief kein Erstzulassungsdatum, ohne Erstzulassungsdatum keinen Brief. Ich soll jetzt einen Nachweis erbringen, wann das Auto zum ersten mal im XXX_Adresse zugelassen war.Macht ja Sinn wegen der 30Jahre Frist für H-Zulassung. Was mache ich denn jetzt? Ich glaube das Auto ist seit 20jahren nicht mehr Zugelassen gewesen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre um jeden Tipp dankbar. Was ich habe ist: -Unbedenklichkeitsbescheinigung -Urkunde VW -Kaufvertrag -Kopie vom Kaufvertrag Vorbesitzer -den Bus -ein Zoll Dokument von 94, das der Bus mit dem roten Kennzeichen Wt-04... zollfrei in die Schweiz ausgeführt wurde. Danke Gruß Kai

Hallo Kai, das verstehe ich noch nicht ganz. Welches Baujahr hat der Bulli denn laut Geburtsurkunde? Und von wann ist der Kaufvertrag des Vorbesitzers? Hat der Bulli denn eine gültige HU aus der Schweiz? Zuerst schriebst Du, dass die gefordert wurde, als Du gefragt hast, aber die taucht bei dem, was Du hast, nicht mehr auf. Mein Bulli kam aus den USA, wohin er 1966 ausgeliefert worden war. Es gab also auch keinen Brief, weil er noch nie in Deutschland zugelassen war. Beim TÜV habe ich eine Vollabnahme machen lassen und eigetragen wurde als EZ-Datum der 1.1.1966. Was ja Quatsch ist, denn auch 1966 war das ein Feiertag. Die Urkunde von VW habe ich erst später bekommen und auch die M-Plate entschlüsselt, die den 14. März als Produktionsdatum ausweist. Also ich meine, Du musst zuerst zum TÜV. Der "Leiter vom Amt" kommt erst danach dran. Grüße Thomas

Hallo, die HU sollte ja hier in D gemacht werden. einen Brief stellt das Amt nur mit einer gültigen HU aus. Eine HU bekomme ich ja auch ohne Brief oder? So war das gemeint. Laut vw ist das Bj 22.03.1956 und Auslieferung 23.03.1956. Das würde aber wohl nicht ausreichen, weil das nichts über die erstmalige Zulassung aussagt. Und um H zu bekommen muß wohl die Zulassung älter als 30Jahre sein. Da hatte ich nicht dran gedacht. Der Kaufvertrag vom Vorbesitzer ist ca.2 Jahre alt. Aber jeder weiß doch, das ein Neuwagen nicht über 30jahre steht. Die fragten auch, ob ich eine eidestattliche Erklärung besorgen könnte, von dem, der den Brief als letztes besessen hat.

Moin, ich glaube Du brauchst noch die Vollabnahme vom TÜV wo der Prüfer dann das EZ Datum von der Urkunde einträgt, das sollte dem Beamten doch reichen damit Du deinen Bulli zulassen kannst. Meine ich zumindest. Bitte uzm Richtigstellung falls ich falsch liege oder etwas falsch verstanden habe. Viele Grüße, Fredi

Genau: Die Vollabnahme gemäß §21 StVZO hat den Sinn, den Brief, neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil I" zu erstellen, wenn er nicht mehr da ist oder es noch nie einen deutschen Brief gab. Es ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Von der eidesstattlichen Versicherung habe ich auch schon gehört. Der Vorbesitzer muss erklären, dass er den Brief verloren hat. § 21 StVZO verweist auf § 12 FZV. Schau da mal rein. Absatz 4:"(4) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." Die §§ 6 und 7 der FZV geben auch was her. Wir kriegen den Bus schon wieder auf die XXX_Adresse... @Fredi: Die VW-Urkunde sagt ja leider nichts über die EZ aus; da stehen nur Produktions- und Lieferdatum drin.

moin. der weg zum amt war genau der falsche. wie schon geschrieben: mit dem bus zur nächsten prüfstelle, eine vollabnahme machen lassen, dort wird in deinem fall der 1.7.1956 als ez datum eingetragen und gut ist. weiter werden alle nötigen daten die zur erstellung eines neuen briefes nötig sind erfasst und mit den papieren gehst du zum stva und kannst den dann anmelden oder auf 07er eintragen lassen. beim stva solltest du vorher noch nachfragen ob du zum eintragen auf die 07er auch ein h gutachten brauchst, dieses kann bei der hu gleich mitgemacht werden. vg

@Samba1966: naja, ist aber ein Anhaltspunkt bez. EZ, das Datum kann ja nur danach sein. Das korrekte Erstzulassungsdatum kann man dann eigentlich nie feststellen wenn der Brief ncht auftaucht, ist das richtig? Denke vor allem dann nicht, wenn das FZ importiert wurde, oder?

Ohne Brief/ Papiere geht das nicht. Durch die Fahrgestellnummer bzw. Urkunde weiss man eben nur, wann das Auto gebaut wurde. Es sei denn, jemand recherchiert beim KBA und findet die Fahrgestellnummer und damt auch das EZ Datum. Das STVA könnte das sicherlich herausfinden. Interesse bzw. Kenntnis der Rechtslage vorausgesetzt. In Deutschland gibt es eine Zulassungspflicht des Amtes, wenn jemand die Zulassung eines KFZ beantragt (und die Vorschriften einhält). Es reicht wohl kaum aus, dies zu verweigern, nur weil ein Datum nicht mehr bekannt ist. Aber ich denke, dein erster Weg muss zum TÜV sein. Vielleicht erledigt sich das alles, wenn der Prüfer das sch... Datum einfach einträgt. Bei meinem anderen Auto aus den USA war im "title" das Zulassungsdatum eingetragen. Da war das kein Problem. Dumm nur, dass das STVA den title an sich nicht anerkennen wollte. Mein Satz dort, den man mir als allererstes sagte, lautete: "Das können Sie vergessen mit der Zulassung. Sie haben keine gültigen Papiere." Der title hatte ein Format zwischen A5 und A6 und die Herren und Damen waren der Ansicht, die US-Papiere hätten A4-Format zu haben. Nach endlosen Diskussionen bis hin zum Behördenleiter fand man doch noch heraus, dass in New Jersey ein anderes Format benutzt wurde.

Ach ok, dann halt nen kompetenten Prüfer suchen der schon öfter was mit Oldtimer zu tun gehabt hat, "EZ" Datum eintragen lassen und die ganze Sache hat sich erledigt.

Hallo Kai, Ich wurde den bulli uber Holland importieren, hier isst es kein problem die papiere bei deinen bulli zu bekommen. Wen dein bus Hollandische papieren hatt mus es kein problem sein Deutsche dabei zu bekommen Gruse, Marco (der Tempoman!)

Wenn dein Bus aus der Schweiz kommt und dort zugelassen war, hilft Dir ein Schweizer Fahrzeugausweis weiter. Ein Duplikat kannst Du bei der [url=http://www.astra.admin.ch]ASTRA[/url] bekommen. Zuerst bekommst du mit [url=http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00125/00167/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdHx3fGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--]diesem[/url] Formular die kompletten Daten, und mit denen bekommst Du dann beim Kanton mit der letzten Inverkehrsetzung das Duplikat vom Fahrzeugausweis. Bei mir war es der Kanton Zürich. Das ganze ging recht problemlos bei mir, obwohl die letzte Anmeldung auch schon 18 Jahre her war. :-D



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